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Rahmenvertrag

Die KOSIS-Gemeinschaft DUVA ist eine Anwendergemeinschaft öffentlicher Institutionen wie Kommunen, Kreisen, Landes- / Bundesbehörden und Hochschulen. Sie wurde mit dem Ziel gegründet, für den Einsatz bei ihren Mitgliedern ein kostengünstiges und an den Abläufen und Erfordernissen des Arbeitsalltags orientiertes metadatenbasiertes Informationsmanagementsystem bereitzustellen und laufend weiterzuentwickeln. Dabei werden keine kommerziellen Ziele verfolgt.

Zu diesem Zweck ist die KOSIS-Gemeinschaft DUVA als Nichteingetragener Nichtwirtschaftlicher Verein organisiert. Wie bei Vereinen üblich, sind die formalen Grundlagen des Vereins in einem Statut (Rahmenvertrag) festgeschrieben. Dies betrifft

  • die Ziele der Gemeinschaft und den Beitritt zur Gemeinschaft,
  • die Organe der Gemeinschaft und ihre Aufgaben,
  • die Rechte an den von der Gemeinschaft entwickelten Softwareanwendungen,
  • die zu leistenden finanziellen Beiträge und ihre Verwendung,
  • Verfahrensfragen der Softwareentwicklung einschließlich des Umgangs mit Softwarefehlern,
  • Änderungen des Rahmenvertrages und Regeln für den Austritt aus der Gemeinschaft,
  • Erfüllungs- und Gerichtsort. 

Die Mitgliedschaft in der KOSIS-Gemeinschaft DUVA wird über den Beitritt zu diesem Rahmenvertrag erklärt. Der Austritt aus der Gemeinschaft ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich. 

Rahmenvertrag zum Download

Die KOSIS-Gemeinschaft DUVA, weitere KOSIS-Gemeinschaften und der übergeordnete KOSIS-Verbund durchlaufen aktuell eine Prüfung im Hinblick auf ihre Steuerpflicht sowie hinsichtlich ihrer individuellen und verbandlichen Rechtsform. Es ist davon auszugehen, dass dies mittelfristig zu einer Änderung der Rechtsform der Gemeinschaft z. B. zu einem eingetragenen Verein führen wird; analog dazu würde sich auch die verbandliche Rechtsform des KOSIS-Verbundes anpassen. Entsprechend notwendige Änderungen des Rahmenvertrages der KOSIS-Gemeinschaft DUVA wären Gegenstand der Beratungen der DUVA-Mitgliederversammlung und eines mit entsprechender Mehrheit zu fassenden Beschlusses der Mitglieder der Gemeinschaft.

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